Rede „Klimaschutzgesetz“

Rede im Plenum Klimaschutzgesetz

Plenarrede zum Thema „Klimaschutzgesetz“

Sitzung vom 1. Februar 2023, Landtag Baden-Württemberg

Plenarsitzung am Mittwoch, den 01. Februar 2023
TOP 5

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung
Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir stehen bei unserer Energie- und Klimapolitik vor immensen Herausforderungen, weil wir kurzfristig Lösungen für den kommenden Winter, eine mittelfristige Wärme- und Energieplanung für die darauffolgenden Jahre und konkrete Schritte für die bezahlbare, sichere Dekarbonisierung Baden-Württembergs im nächsten Jahrzehnt brauchen.
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz soll hierfür ein Fahrplan bieten. Bereits vor Weihnachten haben wir bei der ersten Lesung einige Punkte dieses Gesetzes vorgestellt und diskutiert. Es ist ein Gleichklang aus ambitionierten Zielen, attraktiven Anreizen und verbindlichen Vorgaben.
Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft haben wir letzte Woche durch die Anhörung der Sachverständigen erfahren, dass die konkreten Inhalte und Änderungen durch die Experten unterstützt werden. Es geht nicht mehr um das OB, sondern das WIE. Vier Gedanken hierzu:
Erster Gedanke: Ein wichtiger Baustein beziehungsweise das Herzstück wird das sogenannte Klimamaßnahmenregister sein. Das Klimamaßnahmenregister, das im Moment in den
Ressorts abgestimmt wird, ist ein einheitliches fortlaufendes Register, eine Entscheidungs- und Überprüfungsgrundlage mit konkreten Maßnahmen. Die Landesregierung fasst darüber jährlich Beschluss.
Zweiter Gedanke Klimafolgenanpassung: Wir setzen auf die Anpassungsstrategie mit ihren Anpassungsmaßnahmen, da wir die Klimaveränderungen der vergangenen Jahrzehnte nicht als ein plötzliches Ereignis, sondern als ein sich weiter entwickelndes, sich mehr und mehr verschärfendes Faktum wahrnehmen, auf das wir uns einstellen müssen. Mit den Folgen wärmerer und extremerer Perioden in Baden-Württemberg umzugehen, ist eine zentrale Aufgabe der Landespolitik sowie der Kreise und Kommunen. Die Notwendigkeit der Anpassung unserer Infrastruktur, unserer Bewirtschaftungsmethoden und unseres Wassermanagements insgesamt an Wetterveränderungen ist angesagt.
Dritter Gedanke: Wir als CDU Fraktion unterstützen den Ausbau der Zahl und der Leistungsfähigkeit einheimischer erneuerbarer Energieanlagen und deren Weiterentwicklung zu einem respektablen, vernetzten und digital steuerbaren Kraftwerkspark. Wir wollen, dass wir in 2023 von der abstrakten Ankündigung mit deutlich mehr Tempo zur konkreten Umsetzung kommen. Wir müssen mit uns selber anfangen: mit der PV Pflicht auf Landesgebäuden und landeseigene Parkplätze.
Vierter Gedanke Kommunale Familie: Die Kommunen sind wichtige Partner bei der Umsetzung unserer Energie- und Klimapolitik. So wird dort die Wärmeversorgung der Zukunft umgesetzt und durch Satzung für das Gemeindegebiet kann die Versorgung mit Nah- und Fernwärme vorgeschrieben werden. Die Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie darf jedoch nicht vorgeschrieben werden. Es gibt also keine PV Pflicht durch die Hintertüre. Diese Herkulesaufgaben unserer Kommunen schaffen diese mit unserer Unterstützung- sowohl ideell als auch finanziell. Mit dem Paket setzen wir bundesweit Benchmarks und zeigen, dass Wohlstandserhaltung, Wirtschaftswachstum und Klimaschutz Hand in Hand gehen können. Wegen dieser multiplen Herausforderungen empfinden wir dieses Gesetz auch nicht als Abschluss, sondern wie mein Kollege Haser bereits 2021 gesagt hat als Hausaufgabenheft, das es abzuarbeiten gilt. Vielen Dank.