Pressemitteilung über die Verlängerung der Wiedervermietungsprämie

Land setzt Prämienanreize für Kommunen, um Wohnraum zu aktivieren

Das Schaffen von mehr Wohnraum ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung in den kommenden Jahren. Neben den klassischen Förderprogrammen – wie etwa der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung – geht es auch darum, in diesem Bereich neue und innovative Wege zu beschreiten. Einer dieser neuen Wege sind Prämienanreize für die Kommunen, um Wohnraum zu aktivieren und bestehende Gebäude besser zu nutzen.

Als ersten derartigen Prämienanreiz hat die Landesregierung im Juli 2020 die sogenannte Wiedervermietungsprämie eingeführt: Diese Maßnahme belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten.

Auch die Landtagsabgeordnete Dr. Natalie Pfau-Weller stimmt die Prämie optimistisch: „Angesichts der vorherrschenden Wohnungs- und Wohnbauflächenknappheit ist die Prämie ein wirksames Mittel, um vorhandene Ressourcen zu aktivieren. Auf diese Weise können wir Wohnraum schaffen, ohne zusätzliche Fläche zu verbrauchen. Dass seit Bestehen des Programms bereits 60 Wohnungen für den Mietwohnungsmarkt zurückgewonnen werden konnten, zeigt die positive Wirkung dieser Maßnahme“.

Aus diesem Grund hat das Landeskabinett heute beschlossen, die Wiedervermietungsprämie zu verlängern. Sie wäre andernfalls Ende des Jahres ausgelaufen. Die Prämie soll vor allem Bewusstsein für das Problem von leerstehenden Gebäuden schaffen und ein Anstoß sein, um in diesem Bereich tätig zu werden.

Zugleich soll die Maßnahme um weitere Anreize ergänzt werden, sodass eine Art Prämienkatalog in folgenden weiteren Bereichen entsteht:

Vermittlung von bedarfsgerechtem Wohnraum: Es soll ein Anreiz für Kommunen geschaffen werden, die Vermittlung oder den Tausch von passgenauem Wohnraum je nach Lebensphase konkret zu unterstützen, zum Beispiel mit Hilfe von Tauschbörsen.

Belebung der Innenstädte durch das Wohnen: Es sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, die dazu beitragen, dass Eigentümer Wohnraum in teilweise leerstehenden Gebäuden (zum Beispiel leerstehende Läden im Erdgeschoss) oder auf untergenutzten Grundstücken schaffen oder aktivieren.

Bessere Nutzung der Potenziale von Einfamilienhaus-Gebieten: Mit Prämien will das Land die Kommunen dabei unterstützen, gegenüber Eigentümern den Um- oder Ausbau ihres Einfamilienhauses anzuregen und in die Umsetzung zu bringen. Dies kann ein barrierefreier Umbau sein oder die Teilung des Hauses in mehrere Wohneinheiten.

Die Prämien in den genannten Bereichen sollen im kommenden Jahr nach und nach eingeführt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Mittel des Kompetenzzentrums Wohnen als Teil des Kommunalfonds „Wohnraumoffensive BW“. Zudem soll in enger Abstimmung mit den Kommunen die konkrete Ausgestaltung sowie die Höhe der zusätzlichen Prämien festgelegt werden.

PM_Wiedervermietungsprämie