Eine Chance für mehr Bauland

Digitalisierung-Bauen

Gemeinsame Pressemitteilung

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung neben den großen Kreisstädten Esslingen und Nürtingen auch Kirchheim unter Teck, Wernau und Wendlingen am Neckar als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt.

„Wir erweiterten dadurch den kommunalen Instrumentenkasten, um mehr Wohnraum in unseren Städten und Gemeinden zu schaffen“, betonen die beiden Kirchheimer Abgeordneten der Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz und die CDU-Abgeordnete Natalie Pfau-Weller. „Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung bestimmen wir nun auch Kirchheim unter Teck, Wernau und Wendlingen am Neckar neben Esslingen und Nürtingen zu Gebieten mit angespanntem Wohnraum und geben den dortigen Gemeinderäten weitere Handlungsmöglichkeiten“, so die Abgeordneten.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber verschiedene Instrumente mit dem Ziel bereitgestellt, den Kommunen die Gewinnung von Bauland zu erleichtern und damit vor Ort mehr Wohnraum zu schaffen. Das Gesetz enthält in wichtigen Punkten Länderöffnungsklauseln. Die Länder sollen damit in eigener Zuständigkeit und vor dem Hintergrund des landesspezifischen Bedarfs entscheiden, ob sie von den Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes durch Rechtsverordnung Gebrauch machen wollen.
Nach § 201a BauGB sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt). Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung wurden nun auch Kirchheim unter Teck, Wernau, Nürtingen und Wendlingen am Neckar zu Gebieten mit angespanntem Wohnraum bestimmt. In diesen Gebieten wird nach § 201a Satz 2 BauGB die Anwendbarkeit verschiedener Instrumente zur Erleichterung und Förderung des Wohnungsbaus eröffnet. Dazu zählen im Einzelnen die Möglichkeit zur Begründung eines besonderen kommunalen Vorkaufsrechts an bestimmten brachliegenden oder unbebauten Grundstücken (§ 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB), die erleichterte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 Absatz 3 BauGB) und die erweiterte Anwendbarkeit des Baugebots zugunsten von Wohnbebauung (§ 175 Absatz 2 Satz 2, § 176 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB).
Die Verordnung hat zum Ziel, in den betroffenen Städten und Gemeinden als eine zeitlich befristete Maßnahme die Anwendung der genannten Instrumente zu ermöglichen, um diese bei der Aktivierung von Bauland und der Schaffung zusätzlichen, insbesondere bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen.
Die beiden Landtagsabgeordneten, Dr. Natalie Pfau-Weller (CDU)und Andreas Schwarz (Grüne) begrüßen den Beschluss und sehen ihn als große Chance für die Kommunen.
„Mit dem Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke können Gemeinden aktiv Baulücken schließen und Potentiale im Innenbereich heben. Ein wichtiges Instrument, um ausreichend bezahlbaren, klimaverträglichen Wohnraum zu schaffen,“ so Dr. Natalie Pfau-Weller, Mitglied im Ausschuss Landesentwicklung und Wohnen im Landtag von Baden-Württemberg.
Andreas Schwarz sieht in den erweiterten Befreiungsmöglichkeiten eine Chance, um zum Beispiel Aufstockungen zu erleichtern. „Durch Befreiungen kann auch das Bauen leichter gemacht werden, wo die Festsetzungen jahrzehntelanger Bebauungspläne dem entgegenstehen, ohne dass die Kommunen ein Gebiet erst neu überplanen müssen, “ ergänzte er.