Förderprogramm des Landes

Förderprogramm des Landes für die anteilige Finanzierung bei der Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2-Sensoren

Das Land legt ein Förderprogramm für die anteilige Finanzierung bei der Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2-Sensoren durch kommunale und freie Träger für Schulen in Höhe von 60 Mio. Euro und für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 10 Mio. Euro auf. Das teilten die beiden Kirchheimer Abgeordneten Andreas Schwarz MdL und Dr. Natalie Pfau-Weller MdL mit.
„Ergänzend zu den erprobten AHA-L-Regeln ist dies eine weitere präventive Maßnahme für einen geregelten Schul- und Kita-Betrieb in Präsenz nach den Sommerferien“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Grünen Landtagsfraktion Andreas Schwarz MdL. Gefördert werden Anschaffungen für Räume in Schulen und Kitas mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit sowie für Räume, die von Kindern im Alter von unter 12 Jahren genutzt werden. „Für Letztgenannte gibt es bislang kein Impfangebot, daher ist es wichtig und richtig, dass wir für diese Altersgruppe das Infektionsrisiko auch mit mobilen Raumluftfiltergeräten reduzieren“, ergänzt Dr. Natalie Pfau-Weller MdL.
Der Bund stellt zusätzlich rund 26 Mio. Euro zur Verfügung. „Das Land fördert die Anschaffung mit einem Anteil von 50 Prozent, der Höchstbetrag für ein vom Land gefördertes mobiles Raumluftfiltergerät beträgt 2.500 Euro. Bei mobilen Raumluftfiltergeräten wird auch eine anteilige Übernahme von Miet-/Leasingkosten ermöglicht“, so die beiden Abgeordneten weiter.
Die Finanzierung der Landesförderung sowie die Kofinanzierung des Bundesprogramms erfolgt in Höhe von insgesamt bis zu 70 Mio. Euro aus der Rücklage des Landes für Haushaltsrisiken. Verantwortlich für die Anschaffungen sind die kommunalen und freien Träger der Schulen und Kitas. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob das Förderangebot in Anspruch genommen werden soll.